Winterliche Zeiten

Der Winter naht unaufhaltsam und beschert uns verschiedene Unannehmlichkeiten, die auch Ihren Versicherungsschutz strapazieren können. Gerne informieren wir sie über die wichtigesten Punkte. 

 

 

 

Winterdienst – Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich beim Besitzer bzw. Mieter eines Hauses. Wird sie vernachlässigt und kommt ein Dritter so zu Schaden, besteht folglich auch Schadenersatzpflicht. Hierfür kann eine Haftpflichtversicherung einspringen. Ob Ihre Privathaftpflicht noch ausreicht, müssen wir anhand konkreter Gegebenheiten prüfen.

Rohrbruch – Nehmen durch Frost Leitungen des Wasser- oder Heizungssystems Schaden, kann dies Schäden am Gebäude und/oder Ihrer Wohneinrichtung nach sich ziehen. Zwar ist das grundsätzlich ein Fall für die Wohngebäude- und/oder die Hausratversicherung. Versicherungsschutz besteht jedoch für Frostschäden nur, wenn in der kalten Jahreszeit die Heizungsrohre ausreichend geheizt wurden. Sorgen Sie daher stets für entsprechend hohe Raumtemperaturen und sonstige, angebrachte Vorkehrungen.

Schneelast - Große Schneemengen in kurzer Zeit sind für viele Regionen in Mittel- und Hochgebirgslage ein regelmäßiges Problem. Vor allem flachere Dächer, wie Sie auf Garagen und Carports Verwendung finden, verkraften das aufliegende Gewicht oft nicht. Solche Schäden fallen unter den Deckmantel der Elementardeckung der Gebäudeversicherung.

Dachlawinen – Jedes Jahr werden geparkte Fahrzeuge von Dachlawinen beschädigt. Als schadhafte Einwirkung von außen sind solche Schäden in jedem Fall über die Vollkaskoversicherung gedeckt. Einige Versicherer bieten diesen Schutz aber auch bereits im Rahmen der Teilkasko an. Beachten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs aber stets den Schneestatus an angrenzenden Dächern, damit Ihnen nicht ggf. aus grob fahrlässigem Verhalten heraus ein Strick gedreht wird.

Einfacher Diebstahl - Alle Jahre wieder greifen Langfinger z.B. auf den Weihnachtsmärkten dieser Republik die Gelegenheit beim Schopfe und in fremde Taschen. Je nach bestehender Absicherung ist dieser Diebstahl über die vorhandene Hausratversicherung versichert. Jedoch ist zu berücksichtigen, dass eine polizeiliche Meldung Vorraussetzung ist.

Auslandsreisekrankenversicherung - Auch wenn Sie nur eine Tagesausfahrt zum Skifahren machen, können nach einem Sturz durch Bergung und den Krankenrücktransport häufig Kosten entstehen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt.

Unfallversicherung - Diese Absicherung schützt Sie vor mittel- und langfristigen finanziellen Belastungen, wen ein Sturz oder Unfall bleibende Verletzungen zur Folge hat.

Winterreifen -  Wenn Sie ohne Winterreifen fahren, riskieren Sie bei diesen Temperaturen nicht nur einen Unfall und Punkte in Flensburg. Darüber hinaus kann die Versicherung Ihren Versicherungsschutz verweigern oder zumindest kürzen, wenn Sie noch auf Sommerreifen unterwegs sind. Winterreifen sind dabei nicht nur auf Schnee besser, sondern bereits bei leichten Plusgraden ist die Gummimischung der Winterreifen vorteilhaft und hat einen besseren halt.

Haben Sie Fragen zu einem der Themen? Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter!


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