Endlich - Lehre oder Studium beendet? Das Geld verdienen kann los gehen!

Informationen zum Berufsstart:

Wer nach seiner Lehre in seinem Beruf weiter arbeitet, verdient häufig das erste Mal in seinem Leben "richtig" Geld. Aber was ändert sich sinst noch für die/den ehemalige(n) Auszubildende(n)?

 

Privathaftpflichtversicherung:

Bei den meisten Privathaftpflichtversicherungen ist die Erstausbildung noch kostenlos mitversichert. Auch wenn die betreffende Person bereits über 18 Jahre ist. Nach der Ausbildung ist man aber in der Regel nicht mehr mitversichert. Hierbei spielt es keine Rolle, ab eine Zweite Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis folgt.

Eine eigene Privathaftpflichtversicherung wird dringend benötigt. Sie schützt vor hohen finanziellen Forderungen bei Schäden, die anderen Personen zugefügt werden. Ein absolutes MUSS!

 

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU):

Die „Vollkasko“-Versicherung für einen selbst.

Wenn bereits während der Ausbildung eine kleine Start-BU abgeschlossen wurde, kann nach erfolgreicher Lehre in den meisten Fällen eine Erhöhungs-Option gezogen werden. Hierbei ist der Vorteil, dass keine weitere Gesundheitsprüfung folgt. Dieses Recht ist aber meist zeitlich eingegrenzt. Man sollte also nach dem Abschluss zeitnah reagieren.

War bisher noch keine BU vorhanden, sollte dringend eine BU abgeschlossen werden.

 

Rechtsschutzversicherung:

Ähnlich wie bei der Privathaftpflicht, ist man über den Familientarif der Eltern nicht mehr abgesichert, sobald die Lehre abgeschlossen wurde. Je nach Lebenssituation kann eine separate Rechtsschutzversicherung für die einzelnen Bereiche sinnvoll sein. Ihr gutes Recht können Sie so bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, beim Arbeitsplatz und im Privatbereich durchsetzen.

 

Bausparvertrag (Wohnungsbauprämie/Arbeitnehmersparzulage)

Je nach Verdienst nach der Ausbildung können die oben genannten staatlichen Zulagen wegfallen. Eine Überprüfung des Bausparvertrages und der Sparrate ist sinnvoll, damit der Vertrag dennoch zur gewünschten Zeit zuteilungsreif wird.

 

Vermögenswirksame Leistungen

Falls während der Ausbildungszeit noch keine vermögenswirksame Leistungen bezahlt wurden und diese nach der Festanstellung bezahlt werden, sollte eine geeignete und zu der Person passende Anlageform ausgesucht werden.

 

Auslandskrankenversicherung

Auch bei dieser Art der Versicherung fällt man je nach Anbieter aus dem Familientarif heraus. Da gerade junge Menschen viel reisen ist eine solche Absicherung sehr sinnvoll. Diese sind bereits mir sehr geringen jährlichen Beiträgen erhältlich. Zusätzliche Krankheitskosten im Ausland, die nicht von der gesetzlichen Kasse abgedeckt sind, werden übernommen. Außerdem der Rücktransport nach Deutschland.

 

Kindergeld

Nach der Festanstellung fällt in der Regel das Kindergeld weg.

 

Altersvorsorge

Da in der Regel mehr Geld monatlich zu Verfügung steht wie in der Ausbildung, ist es sinnvoll, bereits mit einem bestimmten Betrag die Altersvorsorge zu beginnen. Für eine Auswahl des passenden Produkts und der richtigen Höhe der Sparrate ist aber auf jeden Fall ein detailliertes Beratungsgespräch notwendig.

 


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