Auslandsreisekrankenversicherung |
Reiserücktrittversicherung & Reiseabbruchversicherung |
|
|
![]() |
|
>> Onlineabschluss << | >> Onlineabschluss << | |
Die gesetzliche Krankenversicherung leistet auch im Ausland nur nach deutschem Recht. Unter Umständen kommt nach einem Arztbesuch oder einem Krankenhausaufenthalt im Ausland eine hohe Eigenbeteiligung auf Sie zu. Dieses Risiko deckt eine sogenannte Auslandskrankenversicherung. Folgende Leistungen sind hierbei versichert:
Wichtig: Bestehende Erkrankungen sind nur versichert, wenn im Urlaub akute Beschwerden auftreten. Vorher absehbare Behandlungen oder ähnliches werden nicht erstattet. Beispiel: Bei einer Person mit Diabetes ist es mitversichert wenn die Person in den Unterzucker fällt. Das Insulin und die Spritzen muss der Patient allerdings von Deutschland mitnehmen. |
Reiserücktrittversicherung
Die Leistungen der vertraglich anfallenden Stornokosten wenn die versicherte Reise aus folgenden Gründen nicht angetreten werden kann:
Reiseabbruchversicherung
Die Leistungen der Reiseabbruchversicherung:
Wichtig: Bestehende Erkrankungen sind nur versichert, wenn im Urlaub akute Beschwerden auftreten. Vorher absehbare Behandlungen oder ähnliches werden nicht erstattet. Beispiel: Bei einer Person mit Diabetes ist es mitversichert wenn die Person in den Unterzucker fällt. Das Insulin und die Spritzen muss der Patient allerdings von Deutschland mitnehmen. |